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Servicezone: 333 und 334
Katalogauskunft: 335
Fernleihe: 312
LB-direkt: 313
Sämtliche in Oberösterreich oder über Oberösterreich erscheinenden Druck- und sonstigen Medienwerke, wie z.B.
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Bücher
- DVD, CD-ROM, etc.
werden systematisch gesammelt.
Bibliotheksstücke - "Pflichtexemplare"
Durch Wahrnehmung des Pflichtexemplarrechtes ist es der Landesbibliothek möglich, für den Bürger langfristig den Zugang zum Kulturgut Buch sicherzustellen.
Gemäß den §§ 43 - 45 in Verbindung mit § 50 des Mediengesetzes (BGBl.Nr. 314/1981) und den §§ 43a , 44 und 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. 271/2009 sind oö. Verleger zur Ablieferung von
- 3 Freistücken bei periodischen Druckwerken und sonstigen Medienwerken bzw.
- 2 Freistücken bei nicht periodischen Druckwerken und sonstigen Medienwerken
binnen einem Monat nach Beginn der Verbreitung bzw. der Herstellung verpflichtet.
Unter sonstigen Medienwerken sind elektronische Datenträger zu verstehen, die neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten (z. B. CD-ROM, DVD, Medienkombinationen, Mikrofilme).
Ausnahmen sind Schallträger und Träger von Laufbildern, wie Filmwerke oder kinematographische Erzeugnisse.
Näheres zum Pflichtexemplar unter: http://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2009_II_271/BGBLA_2009_II_271.html
Virtuelle Ausstellung
Machen Sie einen Rundgang durch die kostbarsten historischen Handschriften und frühen Drucke in Form unserer





