Oberösterreichisches

Gedruckt und erschienen in Oberösterreich? Finden Sie mit Sicherheit in der Oö. Landesbibliothek! Die sogenannte Pflicht­ablieferungs­verordnung – PflAV besagt, dass von jedem in Oberösterreich ver­legtem bzw. her­gestelltem Druck­werk und sonstigem Medien­werk eine gewisse Anzahl an Pflicht­exemplaren an die Oö. Landes­bibliothek über­mittelt werden muss. Durch die Wahr­nehmung dieses Archivierungs­auftrags sichert die Landesbibliothek langfristig den Zugang zu ober­österreichischem Kultur­gut.

Gesammelt und aufbewahrt werden:

  • Bücher
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Elektronische Datenträger (DVDs, CDs, Mikrofilme), die neben schriftlichen Mitteilungen oder Stand­bildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Lauf­bildern enthalten. Aus­nahmen sind Schall­träger oder Filme.