Oberösterreichisches
Gedruckt und erschienen in Oberösterreich? Finden Sie mit Sicherheit in der Oö. Landesbibliothek! Die sogenannte Pflichtablieferungsverordnung – PflAV besagt, dass von jedem in Oberösterreich verlegtem bzw. hergestelltem Druckwerk und sonstigem Medienwerk eine gewisse Anzahl an Pflichtexemplaren an die Oö. Landesbibliothek übermittelt werden muss. Durch die Wahrnehmung dieses Archivierungsauftrags sichert die Landesbibliothek langfristig den Zugang zu oberösterreichischem Kulturgut.
Gesammelt und aufbewahrt werden:
- Bücher
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Elektronische Datenträger (DVDs, CDs, Mikrofilme), die neben schriftlichen Mitteilungen oder Standbildern auch Darbietungen in Wort, Ton oder Laufbildern enthalten. Ausnahmen sind Schallträger oder Filme.