Ausleihen

Den Großteil unserer Bücher und anderen Medien können Sie mit nach Hause nehmen. Um Medien aus­zuleihen, müssen Sie eine gültige Bibliotheks­karte besitzen. Bis zu maximal 30 Medien dürfen gleich­zeitig aus­geliehen werden.

Ob ein Medium entlehn­bar ist, erkennen Sie am Status des Exemplars im Online-Katalog. Grund­sätzlich nicht aus­geliehen werden können:

  • Werke, deren Wert besondere Sicherungs­maßnahmen oder konser­vatorische Vor­kehrungen erfordern, z. B. Werke, die älter als 100 Jahre sind
  • Bücher, die als nicht entlehn­bar gekenn­zeichnet sind
  • wertvolle und schwer ersetz­bare Werke
  • Zeitungen und Zeit­schriften (in Einzel­heften oder gebunden)
  • Werke, die besonderer Schonung bedürfen, wie Lose­blatt­ausgaben, Gesetzes­texte etc.
  • Werke, die am Ort viel benutzt werden oder wegen ihres Formates oder Umfangs nur mit erheblichen Schwierig­keiten entlehnt werden können (Zeitungs­bände, Lexika)