Nicht entlehnbare Werke

Ein Teil unserer Bestände ist nicht entlehnbar. Es handelt sich dabei zumeist um Zeit­schriften und Zeitungen oder Werke, die älter als 100 Jahre sind.

Diese Bestände können nur innerhalb der Bibliothek verwendet werden!

Die Anforderung von nicht entlehnbaren Werken ist über das Formular "Aushebewunsch für nicht entlehnbare Werke" möglich.